Verfolgung der Anmeldungsunterlagen für die Registrierung der geographischen Angabe und die darauffolgenden Verfahren der gesamten Bearbeitungszeit,
Geopgraphische Angabe: Es handelt sich um eine wesentliche Beschaffenheit die von dem Ursprung abhängt. Es gibt zwei geographische Angaben.
Die Ware;
- Muss aus einem begrenzten Geographischen Gebiet,
- Mit wesentlicher Beschaffenheit die begründet durch das Gebiet auftreten,
- die Herstellung und Bearbeitung muss in dieser begrenztem geographischen Gebiet durchgeführt werden, damit sie mit dem Herkunftsnamen bezeichnet wird.
Die Ware;
- Muss aus einer begrenzten Geographischem Gebiet,
- Mit wesentlicher Beschaffenheit die begründet durch das Gebiet auftreten und nur mit dieser identifiziert werden.,
- Wenigstens einer der Herstellungsphasen und Bearbeitungen muss in dieser begrenzten geographischem Gebiet durchgeführt werden damit sie mit dem ,
"Ursprungszeichen" bezeichnet wird.
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